Samstag, 21. November 2020

Obernburg tut was gegen die Lichtverschmutzung

 

Lichtverschmutzung durch zu viel Kunstlicht konterkariert das Tag-Nachtempfinden von Mensch und Tier und belastet das Ökosystem.

Zuviel und streuendes Kunstlicht in der Nacht trägt zur Lichtverschmutzung bei, was negative Auswirkungen auf die Biodiversität hat, Schaden für Mensch und Tier nach sich zieht. Die Mitglieder des Bau- und Sanierungsausschusses im Stadtrat Obernburg haben am 19. November 2020 einstimmig beschlossen, eine Reduzierung der Lichtverschmutzung durch entsprechende Maßnahmen in Kooperation mit dem Energiedienstleister EZV herbeizuführen. 

Grundlage war ein Antrag der Faktion Freie Wähler/SPD, den Fraktionsmitglied Ruth Weitz gestellt hatte. Die Stadt Obernburg erfüllt hiermit nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern orientiert sich beispielhaft an den Leitlinien des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz.

Folgende Maßnahmen sollen laut Antrag umgesetzt werden und wurden teilweise schon realisiert:

Erste Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung

(nach den Leitlinien des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

Die Neuinstallation von Beleuchtungen oder die Umrüstung veralteter Beleuchtungsanlagen auf moderne LEDLeuchten birgt Gefahren für eine weiter zunehmende Lichtverschmutzung, weil moderne und effiziente Leuchten bei gleicher Leistung eine stärkere Ausleuchtung erzielen. 

Bei der Wahl und Montage der Leuchten sollten folgende fünf Grundsätze Beachtung finden: 

Fünf Grundsätze für künstliche Beleuchtung: 

1) Licht zweckgebunden einsetzen, d.h. nur wenn tatsächlich notwendig. 

2)  Lichtintensität sinnvoll begrenzen. 

3)  Licht nur auf die Nutzfläche lenken. 

4)  Licht nicht dauerhaft einschalten, sondern nur, wenn es benötigt wird. 

5) Lichtfarbe mit geringstmöglichem Blauanteil verwenden.

Weiterhin: 

Beleuchtung in der Umgebung begrenzen (z.B. Lichtwerbung). 

Licht sollte nur bei Gebrauch eingeschaltet werden und nicht die ganze Nacht brennen. Das spart Kosten und Ressourcen und erhellt die Umgebung ausschließlich zu Zeiten, in denen es auch notwendig ist. Eine Teil- oder Vollabschaltung zwischen 23 und 6 Uhr kann die jährlichen Kosten zudem um ca. 30–60% reduzieren. Nicht nur moderne LEDLeuchten, auch Gasentladungslampen lassen sich individuell steuern. 

Kurzwelliges Licht (Blaulicht) im Farbspektrum vermeiden (Siehe Punkt 5). Optimal ist eine Farbtemperatur bis maximal 3000 Kelvin (K), in der Nähe von Schutzgebieten sogar nur bis 2400 K. 

Beratung für Unternehmen und Privatpersonen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung anbieten (evtl. durch EZV oder die Energieberatung des Landkreises https://www.verbraucherservice-bayern.de/beratung/landkreis-miltenberg). Es wird empfohlen, für die gesamte Kommune ein übergreifendes Beleuchtungskonzept zu erstellen, damit die Bedürfnisse des Menschen und aller anderen Organismen überall optimal erfüllt werden. Damit können auch Kosten und Energie eingespart werden.  Dies wäre mit dem Anbieter EZV zu entwickeln.

Weitere Informationen hier und auf der Website von Paten der Nacht.





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